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Mann unterschreibt ein Dokument mit einem Stift
Recht & Vertrag

Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung: Was passt für dein Eventpersonal?

Beim Werkvertrag organisiert der Dienstleister seine Crew selbst und schuldet ein Ergebnis, deine Anweisungen laufen über seinen Crewchief. Bei der Arbeitnehmerüberlassung arbeiten die Leute nach deinen Weisungen in deinem Ablauf, und der Verleiher braucht eine Erlaubnis nach dem AÜG. Welche Form vorliegt, entscheidet nicht der Vertragstitel, sondern wer vor Ort tatsächlich das Sagen hat.

7 Min. LesezeitVon Jona Laurin Pakebusch, Geschäftsführer PH Personal Solutions

Das Wichtigste in Kürze

  • Werkvertrag: Der Dienstleister steuert seine Crew über einen eigenen Verantwortlichen und schuldet ein Ergebnis.
  • Arbeitnehmerüberlassung: Du weist die Leute direkt an, der Verleiher braucht eine Erlaubnis und der Vertrag muss ausdrücklich als Überlassung bezeichnet sein.
  • Wird ein Werkvertrag gelebt wie eine Überlassung, kann ein Arbeitsverhältnis zwischen dir und der Crew entstehen.
  • Bei der Überlassung trägst du die Pflichten aus dem Arbeitsschutz vor Ort, beim Werkvertrag der Dienstleister.
Inhalt9
  1. 01Der Unterschied in einem Satz
  2. 02Werkvertrag im Eventalltag
  3. 03Arbeitnehmerüberlassung im Eventalltag
  4. 04Die Scheinwerkvertrag-Falle
  5. 05Welche Form passt zu welchem Einsatz?
  6. 06Haftung: Wer zahlt, wenn etwas kaputtgeht?
  7. 07Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung im Vergleich
  8. 08Checkliste: Vertragsform richtig wählen
  9. 09Häufige Fragen
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Der Unterschied in einem Satz

Die entscheidende Frage lautet: Wer sagt den einzelnen Crewmitgliedern, was sie wann und wie tun?

  • Ist es ein Verantwortlicher des Dienstleisters, etwa sein Crewchief, und schuldet der Dienstleister ein Ergebnis wie eine fertig aufgebaute Bühne oder einen gestellten Zaunring, spricht das für einen Werkvertrag nach § 631 BGB.
  • Ist es deine Produktionsleitung oder dein Stage Manager, der die Leute direkt einteilt und in deinen Ablauf eingliedert, liegt in der Regel Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor.

Dazwischen gibt es den Dienstvertrag nach § 611 BGB, bei dem eine Tätigkeit geschuldet wird, aber kein Erfolg. Auch hier muss der Dienstleister seine Leute selbst steuern, sonst rutscht der Vertrag ebenfalls in die Überlassung.

Wichtig: Der Vertragstitel allein entscheidet nicht. Gerichte und Behörden schauen auf die tatsächliche Durchführung.

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Werkvertrag im Eventalltag

Beim Werkvertrag beauftragst du ein Ergebnis: Aufbau der Bühne nach Plan bis 14 Uhr, Stellen von 300 Metern Bauzaun mit Bannern, Abbau und Verladen der Messeausstattung. Der Dienstleister entscheidet, wie viele Leute er dafür einsetzt und wer was macht.

Typische Merkmale:

  • Ein Crewchief oder Vorarbeiter des Dienstleisters ist dein Ansprechpartner und verteilt die Aufgaben.
  • Du gibst Anweisungen zum Werk, also was wo hin soll, aber keine arbeitsrechtlichen Weisungen an einzelne Personen.
  • Der Dienstleister haftet für Mängel am Ergebnis und für Fehler seiner Leute.
  • Arbeitsschutz, Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 und Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes liegen beim Dienstleister.

Im Werkvertrag braucht es daher ab einer gewissen Crewgröße eine Führungsperson des Dienstleisters vor Ort. Was diese Rolle macht, beschreibt der Ratgeber Was macht ein Crewchief?.

Eventcrew von PH Personal Solutions beim Teamwork auf einer Veranstaltung
Eventcrew von PH Personal Solutions beim Teamwork auf einer Veranstaltung
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Arbeitnehmerüberlassung im Eventalltag

Bei der Überlassung stellt dir der Verleiher Arbeitskräfte zur Verfügung, die du in deinen Ablauf eingliederst. Dein Stage Manager teilt sie ein wie eigene Leute. Das passt, wenn deine Tourcrew oder Produktionsleitung ohnehin jeden Handgriff vorgibt.

Das AÜG stellt dafür klare Regeln auf:

  • Erlaubnispflicht: Der Verleiher braucht eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (§ 1 AÜG).
  • Kennzeichnung: Der Vertrag muss ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet sein, und die überlassenen Personen müssen vor Beginn konkret benannt werden.
  • Höchstüberlassungsdauer: Dieselbe Person darf höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate an denselben Entleiher überlassen werden. Für Events spielt das selten eine Rolle.
  • Equal Pay: Grundsätzlich haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf gleiche Bezahlung wie vergleichbare Stammkräfte. Per Tarifvertrag darf davon beim Entgelt in der Regel nur für die ersten neun Monate abgewichen werden.

Für dich als Entleiher gilt außerdem: Du bist für den Arbeitsschutz am Einsatzort verantwortlich (§ 11 Abs. 6 AÜG). Du musst die Leute also selbst unterweisen, etwa zu Gefahren nach DGUV Vorschrift 17 bei Arbeiten in Veranstaltungsstätten.

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Die Scheinwerkvertrag-Falle

Das größte Risiko entsteht, wenn auf dem Papier ein Werkvertrag steht, vor Ort aber Überlassung gelebt wird. Typische Situation: Die Crew kommt ohne eigenen Verantwortlichen, und dein Stage Manager teilt jede Person einzeln ein, schickt sie zwischen Gewerken hin und her und bestimmt Pausen.

Dann liegt eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vor. Die Folgen nach §§ 9 und 10 AÜG: Der Vertrag zwischen Verleiher und Crewmitglied wird unwirksam, und es gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen dir und dem Crewmitglied als zustande gekommen, mit allen Arbeitgeberpflichten. Das gilt auch dann, wenn der Dienstleister eine Erlaubnis hat, weil die Kennzeichnung im Vertrag fehlt. Dazu kommen Bußgelder.

So vermeidest du das:

  • Im Werkvertrag Anweisungen nur über den Verantwortlichen des Dienstleisters geben.
  • Das Ergebnis konkret beschreiben, nicht nur Anzahl Personen und Stunden.
  • Wenn du die Leute direkt führen willst, gleich einen AÜ-Vertrag schließen.
Crewmitglied im Einsatz beim Auf- und Abbau einer Veranstaltung
Crewmitglied im Einsatz beim Auf- und Abbau einer Veranstaltung
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Welche Form passt zu welchem Einsatz?

Eine grobe Orientierung aus der Praxis:

  • Werkvertrag passt, wenn ein klar beschreibbares Ergebnis geliefert wird: Sitecrew-Aufbau mit Zäunen und Fluchtwege-Beschilderung, Messestand auf- und abbauen, Hallenreinigung nach dem Event, Bühnenaufbau nach Plan mit eigenem Crewchief.
  • Überlassung passt, wenn deine eigene Crew die Leute laufend einteilt: Tourproduktionen, bei denen die Tourcrew die Local Hands führt, oder wenn Helfer über mehrere Tage in dein eigenes Team eingebunden werden.

Für die Kosten macht die Vertragsform weniger Unterschied, als viele denken: Abgerechnet wird in beiden Fällen meist nach Stunden. Den Preisrahmen für Eventpersonal findest du im Ratgeber Was kostet Eventpersonal?.

PH Personal Solutions arbeitet im Werkvertrag oder auf Wunsch in Arbeitnehmerüberlassung. Unsere Leute sind fest angestellt, eine Betriebshaftpflicht besteht. Welche Leistungen wir in welcher Form anbieten, steht unter Leistungen.

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Haftung: Wer zahlt, wenn etwas kaputtgeht?

Auch bei der Haftung unterscheiden sich die Formen deutlich.

Im Werkvertrag haftet der Dienstleister für Fehler seiner Leute wie für eigene (§ 278 BGB) und für Mängel am Werk. Fällt ein Case von der Rampe, ist das zunächst Sache des Dienstleisters und seiner Haftpflichtversicherung.

In der Überlassung schuldet der Verleiher nur, dass er geeignete Leute auswählt. Arbeiten diese unter deiner Leitung und verursachen einen Schaden, trägst du das Risiko weitgehend selbst, weil du die Arbeit gesteuert hast. Kläre deshalb vor einer Überlassung, ob deine eigene Betriebshaftpflicht überlassene Arbeitskräfte abdeckt.

Mehr dazu steht im Ratgeber Haftung und Versicherung bei Fremdpersonal. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen lohnt ein kurzer Blick einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.

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Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung im Vergleich

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick, am Beispiel der Weisungsfrage.

MerkmalWerkvertragArbeitnehmerüberlassung
Wer weist die Crew an?Crewchief oder Vorarbeiter des DienstleistersDeine Produktionsleitung direkt

Ebenso abzugrenzen: Haftung, Arbeitsschutz und Erlaubnispflicht, siehe Abschnitte oben.

Checkliste: Vertragsform richtig wählen

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Häufige Fragen

Doch, du darfst Anweisungen zum Werk geben, also wo die Bühne steht, welches Case wohin gehört oder dass ein Fluchtweg frei bleiben muss. Nicht in Ordnung ist es, einzelne Personen arbeitsrechtlich zu steuern, etwa ihnen Pausen zuzuweisen oder sie in ein fremdes Gewerk abzuziehen. Diese Anweisungen gehen über den Crewchief des Dienstleisters. So bleibt der Werkvertrag sauber.

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