Das Wichtigste in Kürze
- DGUV Vorschrift 17 und 18 sind inhaltsgleich: 17 gilt für die öffentliche Hand, 18 für gewerbliche Unternehmen.
- Auf- und Abbau bei Großbühnen und Szenenflächen über 200 m² leitet ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik.
- Lasten werden nicht über Personen bewegt, außer die Technik ist ausdrücklich dafür ausgelegt.
- Unterweisung vor Arbeitsbeginn ist Pflicht, mindestens jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren.
- PSA stellt der Arbeitgeber kostenlos, bei PSA gegen Absturz mit praktischen Übungen.
Inhalt10
- 01Welche Vorschriften beim Bühnenaufbau gelten
- 02Wer verantwortlich ist
- 03Lasten über Personen: DGUV Information 215-313
- 04Persönliche Schutzausrüstung
- 05Die Unterweisung: Inhalt, Zeitpunkt, Nachweis
- 06Qualifikationen für Stapler, Hubarbeitsbühne und Strom
- 07Open Air: Wind, Wetter und Arbeitszeit
- 08Regelwerke beim Bühnenaufbau
- 09Sicherheits-Checkliste für den Bühnenaufbau
- 10Häufige Fragen
Welche Vorschriften beim Bühnenaufbau gelten
Beim Bühnenaufbau greifen mehrere Regelwerke ineinander:
- Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1: die Grundlage für jeden Einsatz, mit Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und Unterweisung.
- DGUV Vorschrift 17/18 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“: die Unfallverhütungsvorschrift speziell für Bühnen, Studios und Veranstaltungen. Vorschrift 17 gilt für Mitglieder der Unfallkassen, Vorschrift 18 für Mitglieder der Berufsgenossenschaften, der Inhalt ist gleich.
- Versammlungsstättenverordnung: Die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) ist in Landesrecht umgesetzt, in NRW in der Sonderbauverordnung (SBauVO NRW). Sie gilt für Versammlungsräume mit mehr als 200 Besuchern und für Freiluftveranstaltungen mit Szenenflächen und mehr als 1.000 Besucherplätzen.
- DGUV Information 215-310 und 215-313: Leitfäden für sichere Veranstaltungen und Produktionen sowie für Lasten über Personen. Sie sind keine Gesetze, beschreiben aber die anerkannte Praxis und werden im Schadensfall als Maßstab herangezogen.
Wer verantwortlich ist
Für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten ist jeder Arbeitgeber selbst verantwortlich. Arbeiten mehrere Firmen gleichzeitig auf der Bühne, müssen sie sich nach § 8 ArbSchG abstimmen. Wo sich die Gewerke gegenseitig gefährden können, wird nach DGUV Vorschrift 1 eine Person bestimmt, die die Arbeiten koordiniert.
Dazu kommt die Versammlungsstättenverordnung: Der Auf- und Abbau bühnen- und beleuchtungstechnischer Einrichtungen auf Großbühnen und auf Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche muss von einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik geleitet und beaufsichtigt werden. Das ist zum Beispiel ein geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik.
Für dich als Veranstalter heißt das: Lege vor dem Aufbau schriftlich fest, wer koordiniert, wer freigibt und wer im Zweifel stoppt. Was das für Haftung und Versicherung bedeutet, wenn externe Crews mitarbeiten, erklärt der Ratgeber Haftung und Versicherung bei Fremdpersonal.
Lasten über Personen: DGUV Information 215-313
Hängende Lasten sind die größte Gefahr beim Bühnenaufbau. Die Grundregel: Lasten werden nicht über Personen bewegt. Während Traversen, Lautsprecher oder Videowände gefahren werden, ist der Bereich darunter gesperrt und frei von Personen.
Was für hängende Lasten gilt, hängt von der Einstufung des Kettenzugs ab:
- D8: Lasten dürfen über Personen nur statisch hängen, wenn sie zusätzlich gesichert sind, zum Beispiel mit einer zweiten Sicherung aus Stahlseil.
- D8 Plus: Lasten dürfen ohne zusätzliche Sicherung über Personen gehalten, aber nicht über Personen bewegt werden.
- C1: Die Technik ist dafür ausgelegt, Lasten auch über Personen zu bewegen.
Anschlagen und Hängepunkte setzen dürfen nur sachkundige Rigger. Welche Ausbildung dahintersteht, beschreibt der Ratgeber Was macht ein Rigger?. Für die Crew am Boden gilt: Unter laufenden Kettenzügen hat niemand etwas verloren, und der Ruf „Heads!“ heißt sofort aus dem Bereich gehen.
Persönliche Schutzausrüstung
Welche PSA nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Kosten trägt nach § 3 ArbSchG der Arbeitgeber, nicht die Beschäftigten. Beim Bühnenaufbau sind üblich:
- Sicherheitsschuhe: in der Praxis meist S3 mit Zehenschutzkappe und durchtrittsicherer Sohle
- Schutzhelm nach EN 397: überall, wo über Kopf gearbeitet wird oder Gegenstände herabfallen können
- Handschuhe: gegen Quetschungen und Schnitte an Cases, Podesten und Traversen
- Gehörschutz: Ab 80 dB(A) muss der Arbeitgeber ihn zur Verfügung stellen, ab 85 dB(A) muss er getragen werden, etwa bei Soundchecks.
- Warnweste: in Ladezonen und bei Staplerverkehr
- PSA gegen Absturz: für Arbeiten mit Absturzgefahr, zum Beispiel auf Traversen. Nach DGUV Vorschrift 1 ist dafür eine Unterweisung mit praktischen Übungen vorgeschrieben, und ein Rettungskonzept muss vorliegen.
PSA ist das letzte Mittel. Vorrang haben technische Lösungen, etwa Geländer an offenen Bühnenkanten. Nach ASR A2.1 brauchen Arbeitsplätze ab mehr als 1 m Absturzhöhe eine Absturzsicherung.
Die Unterweisung: Inhalt, Zeitpunkt, Nachweis
Nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 werden Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen, danach mindestens einmal jährlich. Die Unterweisung wird dokumentiert, in der Praxis mit Datum, Inhalt und Unterschrift.
Am Einsatztag gehört dazu:
- Fluchtwege, Sammelplatz, Ersthelfer und Notrufnummer
- Bereiche mit hängenden Lasten und Helmpflicht
- Fahrwege von Staplern und Hubarbeitsbühnen
- Wer Anweisungen gibt und wer Arbeiten stoppen darf
- Verhalten bei Unwetter
Wer die Unterweisung übernimmt, hängt vom Vertrag ab. Im Werkvertrag unterweist der Dienstleister seine eigenen Leute, du informierst ihn über die Gefahren vor Ort. Bei Arbeitnehmerüberlassung unterweist nach § 12 Abs. 2 ArbSchG der Entleiher, also du, am Arbeitsplatz.
Qualifikationen für Stapler, Hubarbeitsbühne und Strom
Einige Tätigkeiten dürfen nur Personen mit Nachweis und Beauftragung ausführen:
- Gabelstapler: Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 und schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber. Mehr dazu im Ratgeber Gabelstapler beim Event.
- Hubarbeitsbühnen: Unterweisung am Gerät und schriftliche Beauftragung.
- Rigging: Sachkunde für Veranstaltungsrigging, in Deutschland meist nach IGVW SQ Q2.
- Elektrische Anlagen: Anschließen und Verteilen von Strom ist Sache einer Elektrofachkraft, Prüfungen richten sich nach DGUV Vorschrift 3.
Eine größere Crew ersetzt keine fehlende Qualifikation. Für Tragen, Schrauben und Bühnenbau nach Anweisung reicht eine erfahrene Stagecrew.
Open Air: Wind, Wetter und Arbeitszeit
Mobile Bühnen und Open-Air-Dächer sind fliegende Bauten. Sie brauchen eine Ausführungsgenehmigung und ein Prüfbuch, das vor Ort vorliegt. Darin stehen die zulässigen Windgeschwindigkeiten, aus denen sich das Windmanagement ableitet: ab wann Planen abgenommen, ab wann die Bühne geräumt wird. Wie der Aufbau selbst abläuft, steht im Ratgeber Bühnenaufbau beim Konzert.
Unterschätzt wird oft die Müdigkeit. Nach dem Arbeitszeitgesetz ist bei 10 Stunden am Tag Schluss, und zwischen zwei Schichten liegen mindestens 11 Stunden Ruhezeit. Ein Load-Out nach einem langen Aufbautag gehört deshalb in die Hände einer frischen Crew.
Regelwerke beim Bühnenaufbau
So liest du ein Regelwerk für die Planung: Wofür es gilt und was es konkret verlangt.
| Regelwerk | Gilt für | Was es verlangt |
|---|---|---|
| DGUV Information 215-313 | Lasten über Personen | Lasten nicht über Personen bewegen, Einstufung der Kettenzüge beachten, Gefahrenbereich sperren |
Diese Übersicht ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung für deinen konkreten Aufbau.
Sicherheits-Checkliste für den Bühnenaufbau
Tippe die Punkte an, die du schon erledigt hast.
Häufige Fragen
Nur wenn die Schwellenwerte erreicht sind: Versammlungsräume mit mehr als 200 Besuchern oder Freiluftveranstaltungen mit Szenenflächen und mehr als 1.000 Besucherplätzen. Darunter gilt sie nicht, der Arbeitsschutz mit Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und PSA aber schon. Maßgeblich ist die Fassung deines Bundeslandes, in NRW die Sonderbauverordnung.